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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 02.12.2025

(1) Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge unter anderem über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Untersuchungsarbeiten. Der genauen Inhalt des Auftrags ergibt sich aus dem Angebot des Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten.

(2) Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist eine allgemeine Unternehmensberatung, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung neuzeitlicher Kenntnisse und Erfahrungen durchgeführt wird. Der Auftragnehmer tritt hierbei als selbstständiger Freiberufler auf, der auf eigenes Risiko handelt und die volle Verantwortung für sein Handeln trägt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, bestimmt der Auftragnehmer den Arbeitsort sowie die Arbeitszeit selbstständig. Durch die Zusammenarbeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet.

(3) Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot des Auftragnehmers festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind. Äderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer weiteren schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer unterliegt keinen direkten Weisungen von Mitarbeitern des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat das alleinige Recht, alle Ergebnisse aus und im Zusammenhang mit den Aufträgen zu verwerten oder verwerten zu lassen.
Der Auftragnehmer schuldet keine generelle strategische Beratung in Bezug zu den Geschäftsprozessen des Auftraggebers. 

(4) Dauer des Auftrags

Dem Angebot ist zu entnehmen, ob eine bestimmte Dauer des Auftrags und Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde. Sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, sind ordentliche Kündigungen ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen **bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und sind somit auch per E-Mail möglich. Sollten Ergebnisgarantien vereinbart worden sein, so werden diese im Falle einer Kündigung ungültig und der Auftragnehmer ist gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan zu vergüten.

Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt er dies dem Auftraggeber mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet,

a) wenn der Auftragnehmer die Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat oder
b) wenn der Auftraggeber einer Mitteilung des Auftragnehmers gemäß Punkt a) nicht unverzüglich, spätestens innerhalb zwei Wochen mit schriftlicher Begründung widerspricht.
c) wenn der letzte Tag eines zeitlich definierten Auftrags abgelaufen ist.

(5) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen, Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu entschädigen. Alle Gegenstände und Materialien, die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, sind und bleiben Eigentum des Auftraggebers.

(6) Vergütung

Es wird vereinbart, dass die Vergütung gemäß Angebot, sonstiger schriftlicher Vereinbarung oder Zug um Zug mit der Leistungserbringung fällig wird. Sollte der Auftragnehmer über einen längeren Zeitraum ausschließlich für den Auftraggeber tätig sein, so hat der Auftragnehmer dies mitzuteilen, um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden vom Auftragnehmer abgeführt.

(7) Schweigepflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Schweigepflicht entbindet.

(8) Datenschutz

Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. Weitere Grundsätze zum Datenschutz sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können.

(8) Haftung

Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber Vertrag erfüllt. Der Auftragnehmer handelt nach bestem Wissen und Gewissen. Haftungsansprüche gegen den Auftragnehmer, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Leistungen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Auftragnehmer kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Der Auftragnehmer ist nicht haftbar und entschädigt nicht, wenn dem Auftraggeber das Ergebnis der Arbeit des Auftragnehmers nicht gefällt, einen Schaden verursacht oder nicht den Erwartungen des Auftraggebers entspricht.

(9) Konkurrenzverbot

Während der Laufzeit dieses Vertrages muss der Auftragnehmer die vorherige schriftliche Zustimmung vom Auftraggeber einholen, bevor er für einen direkten Konkurrenten des Auftraggebers tätig wird. Der Auftraggeber wird diese Zustimmung erteilen, es sei denn, dass es triftige Gründe gibt, die dagegen sprechen.

(10) Geistiges Eigentum

Der Auftraggeber hat das alleinige Recht, alle Ergebnisse, technische Erfindungen oder Verbesserungen aus und im Zusammenhang mit den Verträgen zu verwerten oder verwerten zu lassen. Die Einräumung von diesen Rechten bleibt von der Beendigung des Vertrags unberührt und ist mit der Vergütung abgegolten. Es werden die Bestimmungen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes sinngemäß zugrunde gelegt.

(11) Schlussbestimmungen

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht.